Therapie

Folgende Störungsbilder werden nach ärztlicher Verordnung behandelt:

Kindliche Sprach- und Sprechstörungen

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Dysgrammatismus
  • Sprachverständnisstörungen
  • Hörstörungen
  • zentral- auditive Verarbeitungsstörungen
  • Dyslalie (Lautfehlbildungen)
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Redeflusstörungen (Stottern/Poltern)
  • Myofunktionelle Störungen (Muskelfunktionsstörungen im Lippen- und Zungenbereich, auch unterstützend zur Kieferorthopädischen Behandlung)


Atem-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Erwachsenen

  • Aphasie/Dysarthrie (Sprach-, bzw. Sprechstörungen bei neurologischen Erkrankungen wie z. B.: Schlaganfall, Parkinson, MS, ALS)
  • Dysphagie (Schluckstörungen)
  • Stimmstörungen
  • Dysarthrophonie (Koordinationsstörung von Atmung, Stimme und Artikulation)
  • Atemfunktionsstörungen
  • Redeflusstörungen (Stottern/Poltern)
  • Laryngektomie (Stimmverlust nach Kehlkopfentfernung)
  • Fazialisparesen (Gesichtsnervlähmungen)

Rezepte/Verordnungen
Ein Rezept/eine Verordnung für eine logopädische Therapie erhalten Sie für sich, bzw. für Ihr Kind beim behandelnden Hausarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn maximal 14 Tage vergehen dürfen.

Zuzahlungen
Logopädische Behandlungen sind in der Regel Kassenleistungen. Für Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Patienten ab dem 18. Lebensjahr, die nicht von den Zuzahlungen freigestellt sind,  müssen 10 % der Behandlungskosten, sowie die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung selbst tragen.